Die Europameisterschaften in Birmingham enden am 16. August 2026. Was danach folgt, ist jedes Mal dasselbe: Medaillenzählung, Schuldzuweisungen, Interviews. Was noch nicht gefolgt ist: ein verbindlicher, öffentlich zugänglicher Bericht, der erklärt, wie der DLV seine Kader zusammensetzt, wen er fördert und warum – und der diese Auskunft systematisch, mit Kennzahlen und Jahr für Jahr erteilt.
Jochen Schweitzer sitzt als Aufsichtsratsvorsitzender genau an der Stelle, von der aus dieser Schritt möglich ist. Der Aufsichtsrat des DLV – seit der Strukturreform 2024 das oberste Kontrollgremium, das das Präsidium abgelöst hat – kann dem Vorstand verbindliche Berichtspflichten auferlegen. Laut DLV-Satzung darf der Aufsichtsrat bei Bedarf außerordentlich zusammentreten, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder dies verlangt oder der Vorsitzende es für erforderlich hält. Schweitzer kann diese Sitzung selbst einberufen, das Mandat selbst formulieren und den Vorstand damit beauftragen. Kein Gesetz, kein Parteitag, kein Quorum in einem fernen Gremium steht dazwischen.
Was Schweitzer tun sollte. Er sollte bis Ende August 2026 eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen und dort per Verbandsbeschluss ein Berichtsmandat verabschieden: Der DLV-Vorstand legt bis zum 30. September 2026 einen nationalen Struktur- und Transparenzbericht vor, der mindestens die Zusammensetzung der Bundeskader nach Kategorie und Disziplingruppe, die Anwendung der Kaderbildungsrichtlinien im Einzelfall, den Anteil ermessensbasierter Nominierungen sowie die Förderausgaben je Kaderstufe ausweist – jeweils mit Vorjahresvergleich. Der Bericht wird öffentlich zugänglich veröffentlicht.
Instrument ist der Verbandsbeschluss des Aufsichtsrats. Erster konkreter Schritt: die Einladung zur außerordentlichen Sitzung, die Schweitzer bis Monatsende August versenden kann.
Die Lage, aus der dieser Zug folgt. Der DLV hat in den vergangenen Jahren Reformen angestoßen, die bei näherer Betrachtung vor allem struktureller Art sind. Die Ablösung des Präsidiums durch einen hauptamtlichen Vorstand mit ehrenamtlichem Aufsichtsrat ist organisatorisch sauber. Die Kaderbildungsrichtlinien wurden im März 2026 sogar für zwei Jahre im Voraus veröffentlicht – für 2027 und 2028 –, um Athleten Planungssicherheit zu geben. Das ist ungewöhnlich und verdient Anerkennung.
Was fehlt, ist die Rechenschaftsebene dahinter. Die Kaderrichtlinien legen Normen und Zugangsvoraussetzungen fest, aber sie erklären nicht, wie die Ermessensentscheidungen fallen – und Ermessen spielt eine erhebliche Rolle. Bundestrainer können Athleten trotz Normerfüllung ausschließen und Athleten trotz Normverfehlung einschließen, wenn schriftliche Begründungen zum Entwicklungspotenzial vorliegen. Das ist sportfachlich vertretbar. Öffentlich nachvollziehbar ist es nicht. Ein Athlet wie Marius Probst, der trotz Leistung keinen Kaderplatz erhielt, kann die Entscheidung nicht auf Basis öffentlicher Daten prüfen. Kritiker aus dem Leichtathletikforum und externe Analysten wie Dr. Wolfgang Blödorn (German Road Races) haben diesen Befund seit Jahren benannt: Der DLV nominiert bedingt international leistungsfähig, und die Kriterien dafür bleiben im Dunkeln.
Schweitzer selbst hat beim Treffen mit den „Freunden der Leichtathletik" am 29. Juli 2026 gesagt, Kritik gehöre dazu – „nur durch den Umgang mit Kritik können wir uns verbessern". Das ist die Zielfunktion in seiner eigenen Sprache. Ein Transparenzbericht wäre ihre Einlösung: nicht Selbstkritik als Geste, sondern Rechenschaft als Struktur.
Hinzu kommt der Faktor Herrmann. Volker Herrmann, der neue Vorstandsvorsitzende, tritt sein Amt am 1. Oktober 2026 an – er hat beim DLV angekündigt, die Leichtathletik als olympische Kernsportart weiterzuentwickeln und ihre gesellschaftliche Relevanz auszubauen. Ein Berichtsmandat, das der Aufsichtsrat noch vor Herrmanns Amtsantritt beschließt, gibt ihm einen klaren Auftrag und eine erste Lieferpflicht. Ohne einen solchen Beschluss beginnt er mit leeren Händen.
Warum dieser Zug auch an den Achsen trägt. An der Demokratie-Achse: Ein öffentlich zugänglicher Bericht stärkt die innerverbandliche Rechenschaftsstruktur, schützt Minderheitsinteressen (Athleten, die sich gegen intransparente Ermessensentscheidungen nicht wehren können) und ist der Kerngedanke der Aufsichtsratsverfassung, die 2024 eingeführt wurde. An der Effizienz-Achse: Öffentlich messbare Kennzahlen erzeugen Druck auf die Verbesserung der Entwicklungspfade – und machen interne Ressourcenallokation überprüfbar, ohne dass dafür externe Auditkosten entstehen. Ökologie ist für diesen Schritt nicht das tragende Kriterium.
Der stärkste Einwand. Der naheliegendste Einwand lautet: Der DLV veröffentlicht bereits Kaderbildungsrichtlinien und Bundeskadernominierungen, der Transparenzbedarf sei damit gedeckt. Das trifft für die Normenebene zu. Es trifft nicht für die Vollzugsebene zu: Wie viele Athleten wurden per Ermessen berufen oder abgelehnt? Wie entwickeln sich Förderausgaben je Kaderstufe? Was ist aus den Athleten der unteren Kaderstufen geworden? Diese Fragen beantwortet keine der bestehenden Veröffentlichungen. Der zweite Einwand: Ein solcher Bericht sei aufwändig und binde Verwaltungskapazität. Das stimmt – allerdings ist genau das der Sinn von Rechenschaftspflichten. Verbände mit schlanker Verwaltung haben in der Vergangenheit gelernt, dass der Aufwand geringer ist als der Kontrollverlust, der entsteht, wenn Kritiker die Datenlücken füllen.
Prüfstein
- Adressat: Jochen Schweitzer, Aufsichtsratsvorsitzender des Deutschen Leichtathletik-Verbandes
- Zug: Einberufung einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung und Verabschiedung eines verbindlichen Berichtsmandats für einen nationalen Struktur- und Transparenzbericht zur Kadernominierung und Nachwuchsförderung
- Frist: 30.09.2026
- Prüfstein: Der DLV veröffentlicht bis zum 30. September 2026 einen öffentlich zugänglichen Bericht mit Leistungskennzahlen zur Kaderstruktur und den Nominierungsverfahren – ja oder nein.
