
Bürokratie im Karton: Wie die EU-Verpackungsverordnung den kleinen Online-Handel fragmentiert
Ein Onlineshop, der Handgemachtes aus NRW nach Frankreich, Italien und die Niederlande verschickt, braucht seit dem 12. August 2026 keinen Versanddienstleister mehr – er braucht Anwälte. Drei Bevollmächtigte, drei Registrierungen, drei nationale Rücknahmesysteme, alles ab dem ersten Paket.
15. August 2026












































