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Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day 2026

Islamistischer Anschlag vom 25. Juli 2026, bei dem ein als Gefährder eingestufter 21-jähriger Berliner mit einem Kleinbus und einer Machete im Großen Tiergarten eine Frau tötete und 31 weitere Menschen verletzte, während Hunderttausende den Berliner Christopher Street Day feierten.

Stand: Am 4. August 2026 wertet das Bundeskriminalamt ein zweites, im Tatfahrzeug sichergestelltes Mobiltelefon des Attentäters aus, das klären soll, ob dieser während der Tat Anweisungen erhielt; der Bundestags-Innenausschuss befasste sich am 4. August 2026 digital mit dem Anschlag.

Chronologie

Am 25. Juli 2026 gegen 22 Uhr steuerte der 21-jährige Abdul B. einen weißen Kleinbus vom Typ Citroën Spacetourer im Großen Tiergarten in Berlin gezielt in Menschen, die sich im Umfeld des Christopher Street Day aufhielten. Ausgehend vom Eingang neben dem Lessing-Denkmal fuhr er über den Baumschulenweg und den Ahornsteig, bis das Fahrzeug kurz vor der Bellevueallee mit einem Baum kollidierte. Anschließend verließ er das Fahrzeug und griff Passanten mit einer Machete an. Eine 65-jährige Polin aus Warschau wurde getötet, 31 weitere Personen wurden verletzt, davon drei lebensbedrohlich und sieben schwer. Die Veranstalter brachen den CSD um 22:15 Uhr offiziell ab.

Noch in der Tatnacht fahndete die Polizei öffentlich nach Abdul B. und durchsuchte zwei Wohnungen. Ein zunächst festgenommener iranischer Staatsbürger, gegen den der Verdacht bestanden hatte, sich während der Tat im Fahrzeug befunden zu haben, wurde am 26. Juli 2026 mangels Tatverdacht wieder entlassen. Am 26. Juli 2026 gegen 18 Uhr stellten Beamte eines Spezialeinsatzkommandos Abdul B. in einer Gartenkolonie in Berlin-Spandau. Als er mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen sein soll, wurde er angeschossen und verstarb trotz Reanimationsversuchen noch vor Ort.

Am 27. Juli 2026 leitete die Warschauer Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein, da die getötete Frau polnische Staatsangehörige war. Am 28. Juli 2026 wurde bekannt, dass auf einem im Tatfahrzeug zurückgelassenen zweiten Mobiltelefon ein Video gefunden wurde, das einen vermummten Sprecher bei einem Treueschwur zum Islamischen Staat und einem Bekenntnis zum Anschlag zeigt; die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass es sich um Abdul B. handelt. Am 3. August 2026 wurden auf Antrag der Berliner Polizei nach richterlicher Anordnung vier islamistische Gefährder in Berlin mit elektronischen Fußfesseln belegt, eine weitere Person wurde für das Wochenende des Hamburger Christopher Street Day vorübergehend in Unterbindungsgewahrsam genommen. Am 4. August 2026 befasste sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages in einer nicht-öffentlichen Sitzung mit dem Anschlag; Bundesinnenminister Alexander Dobrindt informierte die Abgeordneten über den Ermittlungsstand.

Täter: Biografie und Radikalisierung

Abdul B. wurde nach Behördenangaben 2005 in Berlin geboren, besaß die deutsche Staatsbürgerschaft und entstammt einer Familie mit libanesischem Hintergrund. Er wuchs im Berliner Ortsteil Tiergarten auf, fiel bereits als Sechsjähriger in der Grundschule durch aggressives Verhalten auf und verweigerte später die Schule. Nach der Trennung seiner Eltern im Jahr 2020 lebte er mit seiner Mutter und seinen Schwestern in Berlin-Schöneberg. Im Jahr 2022 verließ er die Schule ohne Abschluss. Er arbeitete zeitweise im Sicherheitsgewerbe, verlor diese Tätigkeit und bezog anschließend Sozialleistungen. Wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung war er als Jugendlicher vorbestraft und musste Sozialstunden ableisten.

Seit seinem 16. Lebensjahr war Abdul B. dem Verfassungsschutz als Islamist bekannt. Ab 2020 radikalisierte er sich im Umfeld des deutsch-ägyptischen Predigers Amir Abo A., der der Muslimbruderschaft nahestehenden Deutsch-Muslimischen Gemeinschaft zugerechnet wird und inzwischen nach Mauretanien ausgewandert ist. Ab 2021 beteiligte er sich an sogenannten Street-Da'wa-Aktionen, bei denen Salafisten Passanten zum Übertritt zum Islam zu bewegen versuchen. Ebenfalls 2021 konvertierte er vom schiitischen zum sunnitischen Islam. Die Ermittlungsbehörden bewerten den Einfluss des salafistischen TikTok-Predigers Ibrahim El-Azzazi als wesentlichen Faktor seiner weiteren Radikalisierung. Zwei Cousins von B., Söhne der Schwester seines Vaters, waren Kämpfer des Islamischen Staates und wurden 2015 im Irak beziehungsweise in Syrien getötet. Die Schwester des Vaters war mit dem islamistischen Ideologen Omar Bakri Mohammed verheiratet. In der Islamistenszene war B. unter den Pseudonymen »Abu Muawiyah« und »Abu Ibrahim al-Qahtani« bekannt und betrieb auf Telegram einen Kanal mit rund 600 Abonnenten.

Behördliche Vorgeschichte und Sicherheitsversagen

Im Frühjahr 2025 versuchte Abdul B., nach Mauretanien auszureisen, um dort Koranschulen mit radikalen Geistlichen zu besuchen; er wurde am Flughafen festgenommen und musste zurückkehren. Im Juli 2025 reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort aus nach Syrien und in IS-Strukturen einzudringen. Der libanesische Militärgeheimdienst beschlagnahmte sein Mobiltelefon, auf dem sich mehr als 32.000 Dateien mit IS-Propaganda befanden. Ein libanesisches Militärgericht verurteilte ihn zu drei Monaten Haft. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er im November 2025 am Berliner Flughafen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.

Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Abdul B. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und zweier Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Das Gericht setzte die Entscheidung über eine Bewährungsaussetzung für sechs Monate zurück und entließ ihn anschließend unter Auflagen, darunter die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt; das Urteil war zum Tatzeitpunkt nicht rechtskräftig. Der Leiter des Deradikalisierungsprogramms Violence Prevention Network kam zu dem Schluss, dass B. für das Programm nicht geeignet sei.

Nach der Haftentlassung observierte das Mobile Einsatzkommando B. vom 12. bis 22. Mai 2026 täglich, danach nur noch sporadisch. Das Bundeskriminalamt stufte ihn mit dem Prognosetool Radar-iTE in die höchste Risikokategorie »Rot« ein. Da die intensive Observation keine Hinweise auf unmittelbar bevorstehendes Handeln erbracht hatte, wurden die Maßnahmen angesichts begrenzter Kapazitäten zurückgefahren. Die letzte Observation fand am 23. Juli 2026 statt. Anfang Juli 2026 durchsuchte die Polizei seine Wohnung wegen des Verdachts auf Waffenbesitz; gefunden wurde nur eine Spielzeugpistole. Auf dem im Tatfahrzeug sichergestellten zweiten Mobiltelefon — nicht identisch mit dem überwachten Gerät — werden zum Stand 4. August 2026 Hinweise ausgewertet, ob Abdul B. während der Tat von einer bislang unbekannten dritten Person angeleitet wurde; Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs zeigen einen Zickzack-Kurs mit Stopps und Beschleunigungen vor der Fahrt in den Tiergarten.

Politische und gesellschaftliche Folgen

Der Anschlag löste unmittelbar eine bundesweite Debatte über sicherheitspolitische Konsequenzen aus. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sich für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Gefährdern mit mehreren Staatsbürgerschaften aus. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder brachte die frühere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sowie den Entzug des Führerscheins bei Gefährdern ins Gespräch. Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte, alle Gefährder generell nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln. Das Bundesjustizministerium warnte vor Schnellschüssen.

Am 3. August 2026 wurden auf richterliche Anordnung hin vier islamistische Gefährder in Berlin — drei Männer und eine Frau — verpflichtet, für 30 Tage elektronische Fußfesseln zu tragen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger begrüßte die Entscheidung und betonte, alle vorhandenen Rechtsmittel müssten konsequent eingesetzt werden. Der Bundestags-Innenausschuss forderte eine Überprüfung der Überwachungsbefugnisse der Nachrichtendienste. Die SPD-Spitze um Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Kevin Kühnert forderte in der Folge, den Schutz queeren Lebens im Grundgesetz zu verankern — eine Forderung, die auch der Co-Vorsitzende der Linkspartei Luigi Pantisano erhob.

Eine Trauerveranstaltung mit rund 5.000 Menschen fand am 26. Juli 2026 am Pariser Platz statt; am Abend desselben Tages zog ein Trauermarsch von der Marienkirche zum Brandenburger Tor. Rund 2.000 Menschen demonstrierten in der Folge gegen eine politische Instrumentalisierung des Anschlags. Der Vorstand des Berliner CSD-Vereins forderte die klare Benennung islamistischen Terrors, wandte sich aber gegen Generalverdacht gegenüber Muslimen.

Reaktionen aus Religionsgemeinschaften und Zivilgesellschaft

Mehrere islamische Dachverbände verurteilten den Anschlag. Der DITIB-Bundesverband mahnte den Schutz der Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt an und erklärte, Gewalt aufgrund von Identität oder Lebensführung stehe in unvereinbarem Widerspruch zu islamischen Grundwerten. Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş veröffentlichte am 26. Juli 2026 eine Verurteilung des Angriffs; der Zentralrat der Muslime folgte am 27. Juli 2026 mit einer Pressemitteilung, in der er erklärte, eine extremistische Ideologie missbrauche religiöse Bezüge, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen. Der Rat der Berliner Imame verurteilte jegliche Gewalt gegen queere Personen und bezeichnete religiös begründeten Extremismus als reale Gefahr.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir kritisierte die Reaktionen muslimischer Dachverbände als unzureichend: Sie hätten weder den queerfeindlichen Charakter der Tat noch den islamistischen Hintergrund ausdrücklich benannt. Seyran Ateş, Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, erklärte, die Stellungnahmen reichten nicht aus und verwies auf einen hohen innermuslimischen Debattenbedarf. Der Politikwissenschaftler Hendrik Hansen bezeichnete den Islamismus als die größte Gefahr für queere Menschen in Deutschland und warnte vor einer systematischen Unterschätzung dieser Bedrohung.

In der salafistischen Szene wurde Abdul B. nach der Tat auf Plattformen wie TikTok gefeiert und als Held dargestellt. Mehrere Dutzend Profile aus dem islamistischen Spektrum bejubelten den Anschlag. Der Salafist Pierre Vogel äußerte, man müsse sich nicht wundern, »dass es knallt«, wenn bestimmte Prediger nicht mehr in Moscheen auftreten dürften. Die salafistische Influencerin Hanna Hansen behauptete ohne Belege, die Tat sei ein gezielt inszenierter Vorwand zur Stimmungsmache gegen Muslime.

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2026, 02:00 Uhr · KI-generiert (Art. 50 AI Act).

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